Privatversicherte

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich.
Allerdings gibt es einige private Tarife, welche nur Basisleistungen vorsehen. Sehr selten ist hier die Psychotherapie als Leistung generell ausgeschlossen. Auch ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich. Mal werden nur 20 Sitzungen pro Kalenderjahr von der Kasse erstattet, mal ist die Sitzungsanzahl unbegrenzt. Bei einigen Kassen muss nach den probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag für die Leistungszusage gestellt werden, bei anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten.

Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse über die notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Beihilfeberechtigte

Bei beihilfeberechtigten PatientInnen bedarf es einer Bescheinigung des Haus- oder Kinderarztes (Konsiliarbericht), die körperliche Ursachen für die Verhaltensprobleme ausschließt. Danach kann die Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie bei der Beihilfe beantragt werden.
Beihilfeberechtitge Patienten haben zumeist eine zusätzliche private Krankenversicherung abgeschlossen, um den Anteil der Kosten, der durch die Beihilfe nicht übernommen wird, zu versichern. Bei einer psychotherapeutischen Behandlung schließt sich die jeweilige private Krankenversicherung zumeist der Befürwortung der Therapie durch die Beihilfestelle an und übernimmt den ihr zukommenden Kostenanteil. Es ist dennoch immer sinnvoll, in den Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung nachzusehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die anteiligen Kosten übernommen werden.

Selbstzahler

Eine Psychotherapie für ihr Kind ist auch möglich, in dem Sie die Kosten selbst übernehmen, unabhängig von der Krankenkasse. Der Vorteil liegt darin, dass die Therapie meist ohne lange Wartezeiten begonnen werden kann. Es bedarf keiner Antragsstellung und Genehmigung und es werden keinerlei Daten an die Krankenkasse weitergegeben.
Das Honorar wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten .